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in eiger Sache PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, den 01. November 2009 um 13:21 Uhr

Gooden Dag In eigener Sache!!

Die Erzeugergemeinschaft der Krabbenfischer Elbe-Weser e.V wird sich in Kürze auflösen. Dis Löschung aus dem Vereinsregister ist beantragt.

Für die Aufmerksamkeit an unserem Webauftritt möchte ich mich hiermit recht herzlich bedanken.

Aber, es gibt eine gute Nachricht, in Kürze wird die Homepage der EG Elbe-Weser dann von der Erzeugerorganisation der Küstenfischer Tönning und Umgebung w.V. weitergeführt werden.

Ich hoffe dann auch zukünftig einen Kreis interessierter Leser zu finden und hoffe auch auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Fischern und den Verbänden.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 10:23 Uhr
 
Fischzeitbegrenzung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 16. April 2010 um 15:21 Uhr

Mit Bezug zur zukünftigen MSC-Zertifizierung der Holländischen Krabbenfischerei soll ab der kommenden Woche die Fangzeit pro Woche und Schiff auf 72 Stunden beschränkt werden.

Die sogenannte "Syltfischerei" soll dann "nur" noch 144 Stunden in 14 Tagen Krabben fischen. Der Vorschlag von M. v. d. Ploeg solle ebenfalls umgesetzt werden.

Vorgesehen ist danach, das die Flotte an 26 Wochenenden geschlossen im Hafen bleibt. Letzten Informationen zur Folge hat auch die PO Wieringen dieser Regelung zugestimmt.

 
116.000€ für 1 Kiste Maischollen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 29. September 2008 um 01:00 Uhr

1 Kiste Maischollen in Urk für 116.000 Euro

zu Gunsten Krebserkrankter Kinder versteigert

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 11:14 Uhr
 
Aus aktuellem Anlass PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Samstag, den 22. November 2008 um 17:09 Uhr

Solidarität in der Krabbenfischerei!!

Die Deutschen Erzeugergemeinschaften signalisieren Solidarität.

Ab sofort gehört das Wochenende den Familien.

Von ab Freitag 18.00 bis Sonntag 24.00 Uhr wird nicht mehr gefischt.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 16. November 2009 um 21:25 Uhr
Weiterlesen...
 
Eckpunkte des Managementplans PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 28. September 2009 um 17:21 Uhr

Eckpunkte Managementplan der deutschen Nordseefischerei
(Stand September 2009)

Grundsätzliches zum Thema Umweltauswirkungen:

Die Auswirkungen der Krabbenfischerei wurden im Rahmen der Okosystemforschung Wattenmeer untersucht (Berghahn & Vorberg; 1993).

Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1.     Die Auswirkungen des Rollengeschirrs auf die Bodenfauna sind zu vernachlässigen. Die Nordseekrabbe zeigt bei Annäherung des Fanggeschirrs eine arttypische Fluchtreaktion und springt vom Sediment auf. Daher ist ein intensiver Sedimentkontakt - anders als bei der Plattfischfischerei mit Baumkurren - für den Fangerfolg nicht notwendig. Spezielle Untersuchungen zum Einfluss auf die Bodenfauna lieferten Vorberg (1997) und Bracht (1997).

2.     In der Krabbenfischerei gibt es 30 - 70 % Discard, der überwiegend aus jungen Garnelen, Krebstieren, Seesternen und Wattenmeerfischen besteht. Die zurückgeworfenen Krebstiere weisen Überlebensraten von über 95 % auf. Die demersalen Wattenmeerfischarten weisen ebenfalls hohe Überlebensraten auf (Berghahn & Vorberg; 1994). Die pelagischen Arten in Beifang (junge Heringe, Sprotten, Stinte, Stöcker) überleben den Fang- und Sortiervorgang kaum. Die moribunden Bestandteile des Discards dienen verschiedenen Seevogel-Arten als Nahrung.

3.     Die Auswirkungen der Krabbenkutter auf störungsempfindliche Bestandteile der Küsten- Ökosysteme (Seehunde, Seevögel) sind gering. Aufgrund ihres Erscheinungsbildes, ihrer spezifischen Geräusche und ihrer regelmäßigen Präsenz ist die Störwirkung deutlich niedriger als die Störung durch sporadisch erscheinende Wassersportfahrzeuge mit weißen Segeln bzw. schrillen Motorengeräuschen.

Die Krabbenfischerei ist insgesamt verträglich für die ökologisch hochwertigen Küstenökosysteme (Wattenmeer). Deshalb ist die Krabbenfischerei in der gegenwärtigen Art und im bestehenden Umfang in den Wattenmeer-Nationalparken ausdrücklich gesetzlich zugelassen:

Nationalparkgesetz Niedersächsisches Wattenmeer: „ 9 Fischerei in der Ruhezone (1) Der berufsmäßige Fisch- und Krebsfang und die berufsmäßige Stellnetzfischerei einschließlich der Verwendung von Schlickschlitten sind in der Ruhezone erlaubt; .

Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer: „ 6 Im Nationalpark bleiben neben den Maßnahmen und Nutzungen nach §2 Abs. 2 zulässig: 2. die erwerbsmäßige Fischerei auf Fische und Krabben in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang außer im nutzungsfreien Gebiet sowie die Fischerei von Miesmuscheln im Rahmen einer Erlaubnis nach § 40 Abs. 1 und § 41 des Landesfischereigesetzes; .....)

Aufgaben der Erzeugerorganisationen/Landesvereinigung

  • Zuständig für die Umsetzung und Überwachung der Managementmaßnahmen,

Finanzierung der notwendigen Struktur über eine Abgabe von 3 Cent pro Kilo angelandeter Krabben (Netto / Brutto?) durch die Teilnehmer

  • Einrichtung einer Steuerungsgruppe, in der jedes Mitglied mit einem stimmberechtigten Delegierten vertreten ist (Ausschuss bei der Trilateralen Vereinigung?), diese trifft die Entscheidungen zur Fortentwicklung dieses Managementplans und ist für die Beauftragung und Überwachung von unabhängigen externen Kontrollen verantwortlich, ebenso tritt sie bei Streitigkeiten eines Teilnehmers mit seiner Erzeugergemeinschaft als Schiedsinstanz auf. Die Entscheidung der Steuerungsgruppe ist von beiden Parteien zu akzeptieren.
  • Die Steuerungsgruppe wird monatlich von den Mitgliedern Ober die Umsetzung der Managementmaßnahmen unterrichtet.
  • Entwicklung und Begleitung von Forschungsarbeiten (Bestandsschätzung, Rollengeschirre, Siebnetze, Beifangreduzierung, Treibstoffverbrauchssenkung): mögliche Maßnahmen werden jeweils wissenschaftlich untersucht, um die Funktionsfähigkeit und positive Auswirkungen nachzuweisen und so den Teilnehmern gesicherte Empfehlungen geben zu können.
  • Prüfung, Einrichtung und Aufhebung zusätzlicher Gebiets-/Flächensperrungen
  • Unabhängige Ermittlung eines betriebswirtschaftlichen Kostendeckungspreises zur Sicherung einer nachhaltigen Fischerei (jeweils zum Jahresbeginn, Testbetriebsnetz). Wir dieser Deckungspreis unterlaufen (monatlicher Mittelpreis aller Mitglieder), führt dies zu einer 50 prozentigen Kürzung des Fischereiaufwandes.
  • Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen eine Bestimmung dieses Managementplans (erster Verstoß Geldstrafe, geldwerter Vorteil, Mehrumsatz, minimal 1000€, ein zweiter Verstoß innerhalb eines Jahres (12 Monate) führt zu einer einjährigen Aberkennung des Siegels für den Fischereibetrieb, der dritte Verstoß innerhalb eines Jahres (12 Monate) für zur endgültigen Aberkennung des Siegels und dem Ausschluss aus der EO)

Aufgaben der Abnehmer / des Handels:

  • Die Besiebung an Land erfolgt ausschließlich Ober 6,5 mm, um Fischereizeiten und Rückwürfe zu minimieren.
  • Die Siebkrabben sind direkt am Sieb für den menschlichen Verzehr unbrauchbar zu machen. Nach Möglichkeit sollen die Siebkrabben einer sinnvollen Verwertung (z.B. als Tierfutter) zugeführt werden.
  • Den Mitgliedern der Steuerungsgruppe oder ihren Beauftragten ist die Verwertung der Siebkrabben nachzuweisen.

Aufgaben der einzelnen Fischereibetriebe

  • Jeder übersendet seiner EO / der Landesvereinigung mindestens wöchentlich eine Kopie/Durchschrift seiner Logbuchscheine und der Abrechnung.
  • Mit der Einführung des elektronischen Logbuchs übermittelt der Teilnehmer die Logbuchdaten direkt.
  • Installation und durchgängiger Betrieb von AlS (oder VMS) an Bord zur regelmäßigen Bestimmung der Position des Fahrzeugs.
  • Nachweis eines nationalen Listenplatzes der Liste 1. Nachweis / Urkunde der maximalen Motorleistung (221 KW).
  • Vorsorgliche Begrenzung des jährlichen Fischereiaufwandes auf maximal 200 Tage pro Jahr und Fischereifahrzeug.
  • Gegebenenfalls schrittweise weitere Begrenzung des Fangaufwandes, wenn die Einheitsfänge in einem bestimmten Zeitraum sinken
  • Begrenzung des Anteils von Siebkrabben an der Anlandung (darf zu keiner Zeit größer als 20 % sein)
  • Umsetzung technischer Maßnahmen an Bord aufgrund von Forschungsergebnissen nach dem jeweiligen Stand der Technik

Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt

  • Die Maschenweite im Steert der Krabbennetze beträgt mindestens 20 mm (knotenlos; 22 mm mit Knoten).
  • Die Summe der Längen der Bäume der Netze kann pro Fahrzeug maximal 20 m betragen. Das Gewicht des Fanggeschirrs darf 1 500 kg nicht überschreiten.
  • Große Gebiete wie die trockenfallenden Platen, Teile des Hamburgischen Nationalparks, das dänische Wattengebiet und Muschelkulturflächen werden durch die Nordseegarnelenfischerei aktuell und auch zukünftig nicht genutzt
  • Ganzjährige Nutzung von Siebnetzen oder Sortiergittern, nur noch seltene Ausnahmen für definierte Bereiche in den Monaten Mai bis September (Befristung auf 14 Tage, nur innerhalb der 3sm, maximal 12 Wochen pro Kalenderjahr), im Falle der Ausnahme maximale Hollänge 60 Minuten.
  • Fangverarbeitung unmittelbar nach dem Hieven, Sortierung des Fanges so schonend wie möglich, Beifänge werden direkt vom Sieb ins Meer zurückgeführt
  • während des Sortiervorgangs eine Boje hinter dem Fahrzeug herschleppen, um den Vogelfraß am Beifang zu minimieren.
 
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