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Die Erzeugergemeinschaft Elbe-Weser e.V. PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 11. Oktober 2006 um 01:42 Uhr

Beschreibung der Erzeugergemeinschaft Elbe-Weser e.V.

Die Erzeugergemeinschaft der Krabbenfischer Elbe-Weser e.V. hat ihren Sitz in Dorum und Ihre Geschäftsstelle in 26532 Großheide. Sie ist seit dem 24.05. anerkannte Erzeugerorganisation.

Die Mitglieder der Erzeugergemeinschaft betreiben in erster Linie die Küstenfischerei mit Baumkurrenfahrzeugen. Hauptzielarten sind Nordseekrabben (Crangon crangon) im geringen Umfang werden auch Plattfischarten wie Seezunge, Scholle und Scharben gefangen. Neben dem Hauptfanggebiet, nämlich dem ICES Gebiet IV, hier die Deutsche Nordseeküste sind zwei Fahrzeuge lizensiert für den Dorschfang im ICES- Gebiet III.

Zu Beginn des Fischwirtschaftsjahres 2009 waren 9 Mitglieder bei der Erzeugergemeinschaft der Krabbenfischer Elbe-Weser e.V. Dorum eingetragen.

Durch Neuaufnahme von zeinem Fischereibetriebe hat sich die Anzahl der Mitglieder (Stand 31.12.2009) auf 10 Mitglieder erhöht. Eines der  Mitglieder übt dabei mit seinem Betrieb hauptsächlich die Elb-Fischerei aus, wobei hier Überlegungen greifen auch auf die Speisekrabbenfischerei umzurüsten.

Zum gleichen Stichtag gehören somit 9 Krabbenkutter und 1 Fischkutter der Erzeugergemeinschaft an. Heimathäfen sind Fedderwardersiel, Wremen, Dorum, Friedrichskoog und Hamburg. Die ersten 4 Häfen sind Tideabhängig, d.h. sie sind nur bei Hochwasser erreichbar. Der Organisationsgrad der Krabbenfischerei liegt bei 95%.

Bei den Küstenfischereifahrzeugen handelt es sich um polyvalente Baumkurrenfahrzeuge, die in Abhängigkeit von der Bestandsituation der jeweiligen Zielart und der Marktsituation die Krabbenfischerei oder den Plattfischfang ausüben.

Die Motorisierung aller Kutter liegt unterhalb 300 PS, die Länge unter 20m und die BRZ unter 65. Die Besatzung wird in der Regel jeweils durch den Kapitän und einem Gehilfen gestellt. Viele Kutter üben die Fischerei im Tidenrythmus aus. d.h. bei Hochwasser verlässt der Kutter den Hafen zum Fang und kehrt beim nächsten oder übernächsten Hochwasser wieder zurück. Die Fischereizeiten werden somit durch die Tiden festgelegt.

 

 

 

2. Vermarktungsplanung 2009

Fischart

Fangmenge

Erlös

 

[t]

[%]

93

3

4

100

[T Euro]

[%]

93

1

6

100

Speisekrabben

473

15

20

1.420

10,5

90

Plattfische

Andere

Gesamt

508

1520,5

Im Rahmen der Quotenverwaltung durch die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft werden der Erzeugergemeinschaft zurzeit keine festen Quoten für Seezunge und Schollen zugwiesen. Für diese Arten wird vielmehr eine monatlicher Quotenrahmen zur Verfügung, der in Abhängigkeit von der aktuellen Ausschöpfung der deutschen Gesamtquote der jeweiligen Art flexibel angepasst werden kann.

Einem Fahrzeug der Erzeugergemeinschaft der Krabbenfischer Elbe-Weser e.V. wird durch das Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft eine Fangerlaubnis auf Kaisergranat im ICES Gebiet IV und auf Dorsch im ICES Gebiet III (Ostsee) zugeteilt.

Der Erzeugergemeinschaft der Krabbenfischer Elbe-Weser e.V. sind 8 Tonnen Kabeljau im ICES Gebiet IV (Nordsee) zur Verteilung an die Mitglieder durch das Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft zugewiesen worden. Diese Mengen werden auf 2 Einzelerlaubnisse und als Beifangregelung in der Speisekrabbenfischerei an die Mitglieder verteilt.

Um allen Mitgliedern ein bestmögliches Wirtschaftsergebnis zu ermöglichen, überlässt die Erzeugergemeinschaft daher den polyvalenten Baumkurrenbetrieben den Schwerpunkt ihrer z.T. auch saisonal bedingten Einsatztätigkeit.

 

2.1. Absatz im Fischwirtschaftsjahr 2009

Interventionen erfolgten im Fischwirtschaftsjahr 2009 nicht. Durch eine gezielte und vorausschauende Fangplanung konnte der Preis im Verlauf des Jahres stabilisiert werden. Die gesamten Fänge konnten über die Vertragsabnehmer der Erzeugergemeinschaft auf den Markt abgesetzt werden

 

3. Vermarktungsgrundsätze

 

In den letzten Jahren bestanden in der Erzeugergemeinschaft hinsichtlich der Qualität der erzeugten Produkte keine Probleme. Auch im Fischwirtschaftsjahr 2007 werden hier keine Probleme erwartet. Mit einer marktorientierten Fangplanung sollen Überkapazitäten der Fangmenge verhindert und somit ein akzeptables Preisniveau für die Erzeuger erreicht werden. Eine gesonderte Strategie der Erzeugergemeinschaft der Erzeugergemeinschaft zur Verbesserung oder Gewährleistung der Qualität der abgesetzten Erzeugnisse ist derzeit nicht erforderlich. Die Voraussetzung der Fangtätigkeit beruht daher auf den Erfahrungen der Vorjahre.

Als Strategie zur zusätzlichen freiwilligen Kennzeichnung der Erzeugnisse, auch als verkaufs-fördernde Maßnahme sowie für neue Absatzmöglichkeiten und Marktchancen seitens aller Deutschen Erzeugergemeinschafte ist derzeit ein MSC- Zertifizierung in der Diskussion. Hier wird sich die Erzeugergemeinschaft der Krabbenfischer Elbe-Weser e.V. ebenfalls mit einbringen.

4. Fangplan

Die Fangplanung umfasst gemäß Artikel 9 Absatz 1 b) der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 solche Arten, die einen wesentlichen Anteil an den Anlandungen der Erzeugergemeinschaft ausmachen (= quotierte Arten mindestens 5 % und unqotierte Arten mindestens 10 % der vorjährigen Gesamterzeugung nach Menge oder Wert.

4.1. Fangplan 2009

Art

Quote 2006

1. Quartal

2. Quartal

3. Quartal

4. Quartal

Speisekrabben (t)

0

33

160

160

120

 

Insgesamt sind Vermarktungsprobleme/Interventionen in der Erzeugergemeinschaft hinsichtlich Krabben und andere fischereiliche Produkte im Fischwirtschaftsjahr 2008 zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Angestrebt wird ein Fangergebnis von 473 Tonnen Speisekrabben. Dieser Fangplan Fangplan entspricht im Grundsatz dem Plan aus den vorherigen Jahren unter Berücksichtigung der veränderten Mitgliederstruktur. Natürlich kann sich auch im Jahr 2008 wegen natürlicher, biologischer oder witterungsbedingter Einflüsse sowie der Marktentwicklung der Fangplan kurzfristig ändern.

5. Maßnahmen zur Steuerung des Angebotes

Sollten zur Steuerung des Angebots Maßnahmen erforderlich werden, z.B. bei Überversorgung des Marktes mit Speisekrabben, so werden in Abstimmung innerhalb der Erzeugergemeinschaft auch Mengenbeschränkungen durchzuführen sein mit dem Ziel die Ressourcen zu schonen und einen Preisverfall zu verhindern.

Darüber hinaus sind derzeit gesonderte Maßnahmen über den Fang- und Produktionsplan nicht vorgesehen.

6. Sanktionen

Gemäß der Satzung der Erzeugergemeinschaft sind die Mitglieder verpflichtet, die Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln einzuhalten. Bei schuldhaften Verstößen gegen die Verpflichtungen ist die Verhängung von Geldbußen vorgesehen. Als letztendliche Sanktion ist der Ausschluss eines Mitgliedes aus der Erzeugerorganisation nach der Satzung möglich.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 10:52 Uhr
 
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